foerderung Förderung

Finanzielle Unterstützung von wissenschaftlichen Veranstaltungen

Richtlinien für die Vergabe finanzieller Unterstützung wissenschaftlicher Tagungen durch die VALS-ASLA / Einreichung von Finanzierungsgesuchen an die SAGW

Die VALS-ASLA kann die Organisation von wissenschaftlichen Veranstaltungen finanziell unterstützen, wenn das Veranstaltungsthema in ihren Interessensbereich fällt, also einen Bezug zur Angewandten Linguistik in all ihren Ausprägungen hat (vgl. dazu die Punkte 1-5).

Zudem müssen Finanzierungsgesuche für Tagungen im Bereich der Angewandten Linguistik, die an die SAGW gerichtet sind, über die VALS-ASLA eingereicht werden (vgl. dazu Punkt 5).

1. Wissenschaftliche Veranstaltungen  
Als Organisation einer wissenschaftlichen Veranstaltung gilt die Organisation eines Kolloquiums oder einer Tagung für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu einem Themenbereich der Angewandten Linguistik.

Bevorzugt berücksichtigt werden die vier folgenden Veranstaltungskategorien:

  • Jahrestagungen (mehrtägige Veranstaltung, findet alle zwei Jahre statt) der VALS-ASLA; 
  • Studientage (eintägige Veranstaltung) der VALS-ASLA;
  • Kolloquien oder Tagungen, die einen direkten Zusammenhang mit den Tätigkeiten der VALS-ASLA haben und die durch eine oder mehrere Interessengruppen der VALS-ASLA organisiert werden;
  • Kolloquien oder Tagungen, die von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern organisiert werden oder für solche bestimmt sind.

2. Gesuche
Einem Gesuch um finanzielle Unterstützung müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:

  • Eine Beschreibung der Veranstaltung einschliesslich eines provisorischen Veranstaltungsprogramms (vorgesehene Keynotes, Call for Papers, Beschreibung des Auswahlverfahrens);
  • Ein detailliertes Budget, aus dem insbesondere ein Nachweis über andere finanzielle Beiträge ersichtlich ist. Zusätzlich müssen Tagungsgebühren erhoben werden.

3. Beiträge
Die VALS-ASLA stellt jährlich insgesamt höchstens 10000 Franken zur Verfügung, um die Organisation wissenschaftlicher Veranstaltungen zu unterstützen. Einzelne Veranstaltungen können unterstützt werden, wobei unter 1. genannte Veranstaltungen bevorzugt werden. Folgende Beiträge können für die Veranstaltungen i.d.R. beantragt werden: 

  • Jahrestagungen der VALS-ASLA: Beitrag 3000 bis 5000.- CHF;
  • Studientage der VALS-ASLA: Beitrag i.d.R. 1500.- CHF;
  • Alle weiteren Veranstaltungen: Beitrag 500 bis 1500.- CHF (weiterer Finanzierungsantrag bei einer anderen Institution ist zwingend, es müssen i.d.R. Tagungsgebühren erhoben werden).

4. Kriterien
Grundsätzliche Kriterien

  • Ein Bezug zur Angewandten Linguistik muss gegeben sein;
  • Kolloquium oder Tagung, wobei die unter 1. genannten Veranstaltungen bevorzugt werden;
  • Das Gesuch muss vollständig sein (gemäss 2.);
  • Wissenschaftliche Qualität, Originalität und Aktualität der Tagung;
  • Genauigkeit und Angemessenheit des Budgets.

5. Prüfung der Gesuche und Mitteilung des Entscheids
Der Vorstand der VALS-ASLA prüft die Gesuche um finanzielle Unterstützung in der Reihenfolge ihres Eingangs an einer der drei jährlichen Vorstandssitzungen. Er teilt der gesuchstellenden Person seinen Entscheid so schnell wie möglich mit. Der nächste Einreichetermin ist der 15. Mai. Die Gesuche sind per Email an die Präsidentin der VALS-ASLA zu schicken (lorenza.mondada@unibas.ch). Antragsberechtigt sind Mitglieder der VALS-ASLA. In Härtefällen kann der Vorstand von den Vorgaben abweichen.

Ausserdem können Finanzierungsgesuche eingereicht werden, für die bei der VALS-ASLA um Weiterleitung an die Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW) ersucht wird. Für solche gelten die von der SAGW festgelegten Modalitäten sowie besondere Fristen für die Einreichung bei der VALS-ASLA.

Gesuche an die SAGW müssen bei der VALS-ASLA frühzeitig eingereicht werden, damit sie vor der Weiterleitung an die SAGW geprüft werden können und eventuell Rücksprache mit den Tagungsorganisatoren genommen werden kann. Für Tagungen, die im Jahr 2025 stattfinden, ist der Einreichetermin voraussichtlich der 15. Dezember 2023 (Weiterleitung an die SAGW im Fall einer positiven Beurteilung bis Anfang März 2024).

Wer sowohl ein Gesuch an die VALS-ASLA als auch an die SAGW stellen möchte, reiche bitte zwei Gesuche ein, eines per Email an den Präsidenten der VALS-ASLA sowie eines per Formular der SAGW an die VALS-ASLA.

Stipendien

Ausschreibung von Reisestipendien für angehende Forschende 

Die VALS-ASLA unterstützt Schweizer Doktorandinnen und Doktoranden mit Beiträgen an Kosten, die aus der Teilnahme an Tagungen (in der Schweiz oder im Ausland) im Bereich der angewandten Linguistik entstehen. Eine Summe von max. 500 Franken pro Antrag soll die Finanzierung der Tagungsreisen erleichtern. Die folgenden Kriterien sind zu berücksichtigen:

  • Durch ein VALS-ASLA-Reisestipendium wird höchstens die Hälfte der entstehenden Reisekosten übernommen.
  • Neben dem Antrag an die VALS-ASLA muss zwingend bei mindestens einer anderen Institution Geld beantragt werden (der entsprechende Betrag muss im Antrag angeführt werden).
  • Eine doppelte Finanzierung durch die VALS-ASLA und die Schweizerische Sprachwissenschaftliche Gesellschaft ist ausgeschlossen.
  • Die Stipendien müssen vor der wissenschaftlichen Tagung beantragt werden. Es können also keine rückwirkenden Anträge gestellt werden. Die Anträge sind per E-Mail an die Vize-Präsidentin der VALS-ASLA zu schicken (regula.schmidlin@unifr.ch), mit dem Betreff „Stipendium VALS-ASLA“.
  • Pro Jahr gibt es vier mögliche Einreichetermine: zum 1. März (für Veranstaltungen ab 1. April), zum 1. Juni (für Veranstaltungen ab 1. Juli), zum 1. September (für Veranstaltungen ab 1. Oktober) und zum 1. Dezember (für Veranstaltungen ab 1. Januar des Folgejahres). Die Anträge werden vom Vorstand der VALS-ASLA begutachtet.

Die Unterlagen sollten folgende Angaben enthalten (zusammengestellt in einem einzigen pdf-Dokument):

  • einen Brief, in dem der Antrag begründet und der Zusammenhang mit der angewandten Linguistik verdeutlicht wird;
  • das eingereichte/angenommene Vortragsabstract;
  • ein Budget (mit einer Auflistung der Transport-, Unterkunftskosten sowie der Tagungsgebühren);
  • Angabe zu weiteren Beiträgen (z.B. seitens des Nationalfonds, der Universität, anderer akademischer Gesellschaften oder Stiftungen).
  • ein Curriculum Vitae. 

Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden. 

Die Vize-Präsidentin wird den Kandidatinnen und Kandidaten den Beschluss des Vorstands so schnell wie möglich mitteilen. Im Fall von noch nicht angenommenen Vortragsabstracts wird ein positiver Entscheid erst im Moment der Annahme des Abstracts definitiv. Die Auszahlung erfolgt im Nachhinein, nach dem gehaltenen Vortrag.