Kollektivmitglieder werden können Bildungsinstitute, Behörden, Institutionen oder Vereinigungen, die an Fragen im Gebiet der angewandten Linguistik interessiert sind. Kollektivmitglieder bezahlen mindestens Fr. 250.-- pro Jahr. Bitte verwenden Sie das folgende Formular für einen Antrag auf Kollektiv-Mitgliedschaft.
Die Kollektivmitgliedschaft steht Institutionen und Vereinen offen, welche die Ziele der VALS-ASLA ideell und finanziell unterstützen möchten.
- Kollektivmitglieder sind juristische Personen (Institutionen, Vereine), nicht aber natürliche Personen.
- Ein Kollektivmitglied benennt eine Kontaktperson, an welche die an alle Mitglieder gerichtete Korrespondenz in einfacher Ausfertigung gesandt wird. Die Kontaktperson distribuiert Informationen der VALS-ASLA innerhalb ihres Kollektivs.
- Mitglieder dieser Institutionen sind aufgrund der Kollektivmitgliedschaft keine Mitglieder der VALS-ASLA; sie verfügen deshalb nicht über eine Stimme bei Wahlen oder Abstimmungen in der Mitgliederversammlung; ebenso haben sie kein Anrecht auf Vergünstigungen bei Veranstaltungen der VALS-ASLA oder bei Veranstaltungen ihrer Schwestergesellschaften im Ausland oder bei der AILA. Kontaktpersonen wie auch weitere Mitglieder dieser Institution können gleichzeitig Einzelmitglied sein.