mitglied Mitgliedschaft

Die VALS-ASLA kennt Einzel- und Kollektivmitglieder. 

Einzelmitgliedschaft

Einzelmitglied können alle werden, die im Bereich der angewandten Linguistik wissenschaftlich tätig sind oder sich für die Umsetzung angewandt-linguistischer Erkenntnisse in die Praxis interessieren. Einzelmitglieder bezahlen Fr. 80.-- pro Jahr. Bitte verwenden Sie das folgende Formular für einen Antrag auf Einzelmitgliedschaft. 

 

 

Als Mitglied der VALS-ASLA 

  • werden Sie in unserem Newsletter monatlich über interessante Tagungen und Kongresse sowie über aktuelle Stellenausschreibungen und Projekte auf dem Gebiet der Angewandten Linguistik informiert.
  • haben Sie die Möglichkeit selbst Ankündigungen und Informationen über unseren Newsletter an alle Mitglieder verteilen zu lassen.
  • sind Sie berechtigt, Stipendien für Reisekosten und finanzielle Unterstützung für wissenschaftliche Veranstaltungen bei der VALS-ASLA zu beantragen.
  • erhalten Sie unsere Zeitschrift, das Bulletin suisse de linguistique appliquée, mit Beiträgen in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache halbjährlich kostenlos zugestellt. 
  • haben Sie die Möglichkeit, Beiträge für das Bulletin zu schreiben oder als HerausgeberIn einer Sondernummer tätig zu werden. 
  • haben Sie elektronischen Zugang auf die AILA Review, die Zeitschrift der Internationalen Vereinigung für Angewandte Linguistik. 
  • können Sie Ihr Netzwerk in der Angewandten Linguistik in der Schweiz stärken und ausbauen.

Kollektivmitgliedschaft

Kollektivmitglieder werden können Bildungsinstitute, Behörden, Institutionen oder Vereinigungen, die an Fragen im Gebiet der angewandten Linguistik interessiert sind. Kollektivmitglieder bezahlen mindestens Fr. 250.-- pro Jahr. Bitte verwenden Sie das folgende Formular für einen Antrag auf Kollektiv-Mitgliedschaft.

 

 

Die Kollektivmitgliedschaft steht Institutionen und Vereinen offen, welche die Ziele der VALS-ASLA ideell und finanziell unterstützen möchten. 

  • Kollektivmitglieder sind juristische Personen (Institutionen, Vereine), nicht aber natürliche Personen.
  • Ein Kollektivmitglied benennt eine Kontaktperson, an welche die an alle Mitglieder gerichtete Korrespondenz in einfacher Ausfertigung gesandt wird. Die Kontaktperson distribuiert Informationen der VALS-ASLA innerhalb ihres Kollektivs.
  • Mitglieder dieser Institutionen sind aufgrund der Kollektivmitgliedschaft keine Mitglieder der VALS-ASLA; sie verfügen deshalb nicht über eine Stimme bei Wahlen oder Abstimmungen in der Mitgliederversammlung; ebenso haben sie kein Anrecht auf Vergünstigungen bei Veranstaltungen der VALS-ASLA oder bei Veranstaltungen ihrer Schwestergesellschaften im Ausland oder bei der AILA. Kontaktpersonen wie auch weitere Mitglieder dieser Institution können gleichzeitig Einzelmitglied sein.